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   BSG, 28.11.1991 - 5 RJ 10/91   

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https://dejure.org/1991,13738
BSG, 28.11.1991 - 5 RJ 10/91 (https://dejure.org/1991,13738)
BSG, Entscheidung vom 28.11.1991 - 5 RJ 10/91 (https://dejure.org/1991,13738)
BSG, Entscheidung vom 28. November 1991 - 5 RJ 10/91 (https://dejure.org/1991,13738)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Gewährung von Versichertenrente wegen Berufsunfähigkeit eines Vorarbeiters, welcher auf Grund tarifvertraglicher Einstufung seiner Tätigkeit als Facharbeiter behandelt wird

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 14.05.1991 - 5 RJ 82/89

    Verweisbarkeit bei tarifvertraglicher Gleichstellung mit einem Facharbeiter

    Auszug aus BSG, 28.11.1991 - 5 RJ 10/91
    Zur Gruppe mit dem Leitberuf des Facharbeiters gehören aber auch alle Arbeiter, deren Tätigkeiten tarifvertraglich gleichgestellt sind (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl BSGE 58, 239 = SozR 2200 § 1246 Nr. 129, SozR aa0 Nr. 164 und zuletzt Urteil vom 14. Mai 1991 - 5 RJ 82/89 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Als qualitätsfremdes Merkmal hat der Senat in ständiger Rechtsprechung die Höherstufung im Wege des Bewährungsaufstieges angesehen (vgl zuletzt Senatsurteil vom 14. Mai 1991 - 5 RJ 82/89 -).

  • BSG, 11.07.1985 - 5b RJ 88/84

    Tarifliche Gleichstellung von Berufstätikeiten - Anerkannter Ausbildungsgang -

    Auszug aus BSG, 28.11.1991 - 5 RJ 10/91
    Zur Gruppe mit dem Leitberuf des Facharbeiters gehören aber auch alle Arbeiter, deren Tätigkeiten tarifvertraglich gleichgestellt sind (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl BSGE 58, 239 = SozR 2200 § 1246 Nr. 129, SozR aa0 Nr. 164 und zuletzt Urteil vom 14. Mai 1991 - 5 RJ 82/89 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BSG, 27.04.1989 - 5/5b RJ 78/87

    Bisheriger Beruf iS. des § 1246 Abs. 2 S. 2 RVO , Facharbeiter bei der Deutschen

    Auszug aus BSG, 28.11.1991 - 5 RJ 10/91
    Dies ist aber jedenfalls auch nicht die Lohngruppe V, wie die Beklagte meint, sondern zumindest die Lohngruppe IV, die nach der Rechtsprechung des Senats schon eine Facharbeiterlohngruppe ist (zuletzt Senatsurteil vom 27. April 1989 - SozR 2200 § 1246 Nr. 164).
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